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Die Universität Zürich hat ein Reglement zum Schutz vor sexueller Belästigung. Es geht von folgender Grundannahme aus: Alle Universitätsangehörigen begegnen sich mit Respekt. Dies bedeutet nicht, dass zwischenmenschliche Beziehungen an der Universität distanziert, rein sachlich und formell stattfinden sollen. Ganz im Gegenteil, ein freundlicher und entspannter Umgang zwischen den Geschlechtern ist erwünscht. Das Reglement hält jedoch unmissverständlich fest, dass sexuelle Belästigung verboten ist und nicht toleriert wird.
Ansprechperson für Betroffene ist unter anderen die Leiterin der Abteilung Equality, Diversity, Inclusion (EDI) Dr. Karin Gilland Lutz. Auf der Webseite Schutz vor sexueller Belästigung finden Sie mehr Informationen und weitere Ansprechpersonen.
Bitte beachten Sie, dass die im Reglement erwähnte UniFrauenstelle - Gleichstellung von Frau und Mann die alte Bezeichnung für die heutige Abteilung EDI ist.