Navigation auf uzh.ch
«Noch bis kurz vor meiner Berufung hätte ich mir dies als Frau einfach nicht zugetraut».
Beatrice Weber-Dürler ist die zweite Juristin nach Emilie Kempin-Spyri (1853 – 1901), die an der Universität Zürich habilitierte, und die erste Professorin der Schweiz für öffentliches Recht. Eine Pionierin.
Beatrice Weber-Dürler gelangte als erste Staatsrechtlerin der Schweiz an die akademische Spitze – und musste sich als eine von zunächst nur ganz wenigen Frauen innerhalb der Professorenschaft behaupten. Hätte sie als Jugendliche Frauen gekannt, die ihr weibliches Selbstbewusstsein vorgelebt hätten, dann hätte sie wahrscheinlich schon früher grössere berufliche Ambitionen entwickelt. «Im Nachhinein gesehen war für meinen Lebensweg der Mangel an solchen Vorbildern prägend», sagt sie. Dabei hatte sie eine hervorragende Dissertation über Rechtsgleichheit geschrieben, und ihre Habilitationsarbeit war bahnbrechend.
Der zweite Forschungsschwerpunkt der Staatsrechts-Professorin war neben dem Vertrauensschutz die Rechtsgleichheit, und damit auch die Gleichstellungsfrage. «Ich war überzeugt, dass es in der Bundesverfassung eine Sondervorschrift zur Gleichstellung der Frau brauchte, um den rechtlichen Benachteiligungen einen Riegel zu schieben», sagt sie. Sie gehörte zu den Erstunterzeichnerinnen der Initiative für eine griffigere Sondervorschrift für die Gleichstellung der Frau, die am Frauenkongress in Bern 1975 lanciert wurde. Die Initiative brachte 1981 den Gleichberechtigungsartikel. Nun hiess es in der Bundesverfassung unmissver-ständlich: «Mann und Frau sind gleichberechtigt». Weiter war sie jahrelang Mitglied der Eidgenössischen Frauenkommission sowie der Gleichstellungskommission der Universität Zürich.
Auszug aus dem Porträt von David Werner, Kommunikation UZH
Der vollständige Text findet sich als PDF zum Download in der Teaserbox.