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Das "Bundesprogramm für die Chancengleichheit von Frau und Mann" fördert seit dem Jahr 2000 die nachhaltige Geschlechtergleichstellung an den Schweizer Universitäten.
In der Periode 2013 – 2016 standen den Universitäten für Projekte im Rahmen des Programmes Chancengleichheit 9,8 Mio. Franken zur Verfügung. Die Schweizerischen Universitätskonferenz (SUK) hat am 1. Januar 2013 den Budgetentscheid der Eidgenössischen Räte mitgeteilt. Die Bundesmittel werden vom Staatssekretariat für Bildung und Forschung (SBF) verfügt und sie sind durch das Generalsekretariat der Rektorenkonferenz der Schweizerischen Universitäten (CRUS) den Universitäten zugesprochen worden. Die CRUS ist mittlerweile in der Rektorenkonferenz der schweizerischen Hochschulen mit dem Namen swissuniversities aufgegangen. Die erwähnten Bundesmittel ergänzen die von den Universitäten deklarierten Eigenmittel (in der Regel 50% über die gesamte Programmlaufzeit).
Die zentralen Ziele des Bundesprogramms Chancengleichheit waren 25% Professorinnen und 40% Assistenzprofessorinnen an Schweizer Universitäten und mehr Frauen in Leitungsgremien. Die aktuellen Zahlen der UZH finden Sie unter Gleichstellungsmonitoring.
Für den Zeitraum 2013–2016 finanzierte der Bund neu ausschliesslich gesamtuniversitäre Aktionspläne mit dem Zweck die Chancengleichheit von Frau und Mann an den Universitäten institutionell in Organisation, Lehre, Nachwuchsförderung und Forschung zu verankern. Die Aktionspläne wurden basierend auf den Richtlinien 03/12 und den Anforderungen an die Aktionspläne 53/11 erstellt.
Die SUK definierte in den Anforderungen an die Aktionspläne 53/11 inhaltliche Vorgaben: