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Im Rahmen des Bundesprogramms Chancengleichheit, Periode 2013–2016, erarbeitete die Universität Zürich den ersten Aktionsplan Chancengleichheit UZH. Dieser knüpfte an die bisherige Gender Policy der UZH an.
Der Aktionsplan zur Förderung der Chancengleichheit an der Universität Zürich wurde von der Abteilung Equality, Diversity, Inclusion (EDI) (damals noch Abteilung Gleichstellung und Diversität) in Zusammenarbeit mit der Kommission für Gleichstellung und Diversität entworfen. Die Universitätsleitung verabschiedete ihn am 21. Juni 2012.
Infografik 1 (nicht barrierefrei) (PDF, 1 MB)
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Die gesamtuniversitären Ziele des Aktionsplans Chancengleichheit UZH waren:
Die Gleichstellungskommission und die Abteilung EDI begleiteten und unterstützten die im Rahmen des Aktionsplans Chancengleichheit 2013–2016 definierten Projekte der Fakultäten, Institutionen und Zentralen Dienste.
Infografik 2 (nicht barrierefrei) (PDF, 712 KB)
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Der Aktionsplan beschrieb Massnahmen und Pilotprojekte, die zur Institutionalisierung der Gleichstellungspolitik beitragen sollten. Dabei waren die Fakultäten und Institutionen die ausschlaggebenden Einheiten für die Verankerung der Chancengleichheit. Die Fakultäten konnten beim Begleitausschuss Projekte einreichen, die den Strukturwandel zur tatsächlichen Gleichstellung an der UZH förderten und jeweils einem der sieben Handlungsfelder der Schweizerischen Universitätskonferenz entsprachen.
Verfahren und Prozesse wurden im Hinblick auf die Ziele des Aktionsplans analysiert. Des Weiteren wurden die von den Fakultäten eingeleiteten Massnahmen (Pilotprojekte) auf ihre gleichstellungsfördernde Wirksamkeit geprüft. Dazu stand das Gleichstellungsmonitoring der UZH zur Verfügung.
Bei der Vertretung von Frauen in akademischen Leitungsgremien sind neben der Universitätsleitung und den Dekanaten auch andere universitäre Funktionen von Bedeutung, so etwa Instituts- oder Klinikleitung, Mitgliedschaft in akademischen Kommissionen und Berufungskommissionen, Leitung von Sonderforschungsstrukturen.