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Die Universitätsleitung hat am 29. Mai 2018 die "Vorgaben zum Auswahlverfahren im Berufungsprozess" verabschiedet. Diese Vorgaben sind ein Instrument zur Qualitätssicherung von Berufungsverfahren, zur Schaffung von Transparenz und zur Gewährleistung von Chancengleichheit in den Auswahlverfahren.
Sie dienen der Sicherung einheitlicher Kriterien und setzen Standards für die gute Praxis in den einzelnen Verfahrensschritten eines Berufungsgeschäfts (z.B. Ausschreibungstext, Probevortrag, Kommissionsgespräch).
Ebenfalls am 29. Mai 2018 hat die Universitätsleitung beschlossen, in den bestehenden "Vorgaben zum Aufbau von Strukturberichten" ein Kapitel zur Gleichstellungssituation und zur Formulierung von Gleichstellungszielen zu verankern.
Weitere Informationen finden Sie unter Abteilung Professuren: Berufungen.
Nina Jakoby / Alexander Schärer